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   BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93   

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https://dejure.org/1994,28716
BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93 (https://dejure.org/1994,28716)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 4 AZR 443/93 (https://dejure.org/1994,28716)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 4 AZR 443/93 (https://dejure.org/1994,28716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Haus- und Familienpflegerin in eine Vergütungsgruppe nach dem Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundes-Manteltarifvertrag (BMT-AW II) - Tarifvertragliche Einordnung einer überwiegend der häuslichen Krankenpflege zuzurechnenden Tätigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93
    Nach dem bei der Auslegung von Tarifnormen in erster Linie zu berücksichtigenden Wortlaut (vgl. statt vieler BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) sind die unter die Fallgruppe 2 2. Alternative der Vergütungsgruppe AW-KrT II fallenden Mitarbeiter, nämlich die Angestellten "als Helfer ohne Ausbildung nach erfolgreicher Teilnahme an einer verbandseigenen Qualifikation" weder in der Vergütungsgruppe AW-KrT III noch in der Vergütungsgruppe AW-KrT IV wieder aufgenommen.

    Nach dem bei der Auslegung von Tarifverträgen weiter zu berücksichtigenden Sinn und Zweck der tariflichen Eingruppierungsvorschriften (BAGE 46, 308 = AP, a.a.O.) ergibt sich für "Angestellte als Helfer ohne Ausbildung nach erfolgreicher Teilnahme an einer verbandseigenen Qualifikation" und den diesen in den "Erläuterungen zu Vergütungsgruppe AW-KrT II" Gleichgestellten nichts anderes.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93
    Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt mithin davon ab, ob die Klägerin i. S. von § 22 Abs. 1 BMT-AW II in der bis 31. März 1991 geltenden Fassung in der Zeit vom 1. Januar 1991 bis 31. März 1991 mit ihrer überwiegenden Tätigkeit, d.h. zu mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit, Aufgaben verrichtet hat, die der Vergütungsgruppe AW-KrT IV entspricht, und ob ab 1. April 1991 die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der Klägerin ausfüllende Arbeitsvorgänge i. S. der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) den Tätigkeitsmerkmalen der von der Klägerin in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe AW-KrT IV entsprechen (§ 22 Abs. 2 BMT-AW II i.d. Fassung vom 3. Februar 1992, gültig ab 1. April 1991).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93
    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - die Lebenshilfe ist privatrechtlich organisiert - das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 443/93 -, n.v., zu I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes (BAG Urteil v. 01.03.1995 - 4 AZR 985/93 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 1 VergGr IVb Nr. 13; BAG Urteil v. 11.01.1995 - 10 AZR 180/94 - NV) das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (BAG Urteile v. 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe; vom 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; BAG Urteil v. 04.05.1994 - 4 AZR 443/93 -, n.v., zu I der Gründe).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - die Arbeiterwohlfahrt (AWO ist privatrechtlich organisiert (Urteil des Zehnten Senats vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 180/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) - das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe; vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 443/93 -, n.v., zu I der Gründe).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Eine solche Tätigkeit bildet nach der Rechtsprechung des Senats einen einheitlichen Arbeitsvorgang (Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 443/93 -, n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 8 Sa 134/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Für eine allgemeine Eingruppierungsfeststellungsklage besteht insbesondere innerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BAG, Urteil vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 -, AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritas-Verband; BAG, Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 443/93 -).
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